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    Batterieverordnung (BattV) und Batteriegesetz (BattG)

    Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einer Batterie oder einem Akku besagt, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dieses Produkt nach dem Gebrauch getrennt vom Hausmüll bei einer geeigneten Sammelstelle zurückzugeben. Falls die Batterie oder der Akku kennzeichnungspflichtige schadstoffhaltige Schwermetalle nach § 11 Abs. 1 BattV bzw. § 17 Abs. 3 BattG enthält, ist unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers zusätzlich das chemische Symbol des jeweiligen Metalls angegeben. Dabei steht “Cd” für Cadmium, “Hg” für Quecksilber und “Pb” für Blei. Über die getrennte Sammlung sollen schädliche Auswirkungen der in den Batterien und Akkumulatoren enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden sowie deren Wiederverwendung oder Verwertung ermöglicht werden. Sie haben die Möglichkeit, alte Batterien und Akkus kostenfrei bei einer entsprechenden Sammelstelle in Ihrer Nähe zurückzugeben. Wir haben uns zu diesem Zweck dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) angeschlossen, das zahlreiche Sammelstellen (z.B. bei Fachhändlern, Supermärkten, Recyclinghöfen, Schadstoffmobilen, etc.) eingerichtet hat. Sie haben auch die Möglichkeit, bei uns bezogene Batterien und Akkus kostenfrei an uns zurückzusenden. Wir werden diese dann einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Wiederverwendung zuführen.

    GRS Mitgliedsnummer: 111072917

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen